Die geordnete (gesetzmäßige) landwirtschaftliche Klärschlamm-Verwertung
Gegenwärtig wird im Reinhaltungsverband Pößnitz-Saggautal der anfallende Klärschlamm zur Gänze auf landwirtschaftlichen Kulturflächen verwertet. Dabei werden alle Bestimmungen des Steiermärkischen Bodenschutzgesetzes bzw. der Klärschlamm-Verordnung penibel eingehalten.
Im Folgenden wird dieser Verwertungsweg kurz dargestellt:
- Als erstes führt der Reinhaltungsverband mit Landwirten, die über geeignete landwirtschaftliche Kulturflächen verfügen, Gespräche über deren Bereitschaft für eine landwirtschaftliche Klärschlamm-Verwertung. Dabei werden auch die Kulturverhältnisse, alle gesetzlichen Bestimmungen sowie auf der Basis von Düngeplänen für einzelne Kulturarten mögliche Einsparungspotentiale für den Einsatz von zugekauften Mineraldüngern besprochen.
- Ist eine grundsätzliche Bereitschaft gegeben, werden vom Reinhaltungsverband auf den vereinbarten Kulturflächen bzw. Grundstücks-Parzellen Bodenproben gezogen und diese von der amtlichen Bodenprüfstelle analysiert und bestimmt. Diese stellt über das Ergebnis ihrer Untersuchung parzellenweise Bodenzeugnisse aus.
Alle vier Jahre müssen die Bodenproben auf der gleichen Parzelle wiederholt werden. - Vor jeder Ausbringungs-Periode (im Frühjahr und Herbst) werden von einer autorisierten Stelle in den Kläranlagen Leutschach und Radiga Klärschlammproben gezogen und diese ebenfalls untersucht. Nach dem Feststellen der „seuchenhygienischen Unbedenklichkeit“ – d. h. die Proben müssen frei von Keimen sein – und der Einhaltung der Schwermetallgrenzwerte – wird für die untersuchten Klärschlammproben ein Klärschlammzeugnis erstellt.
- Auf der Grundlage von Bodenzeugnis und Klärschlammzeugnis stellt eine dazu befugte Stelle ein Aufbringungszeugnis für jede einzelne Parzelle aus. Darin ist festgehalten, welche Menge Klärschlamm aufgebracht werden darf.
- Der überwiegende Teil (ca.70 Prozent) des anfallenden Klärschlammes wird von den Landwirten als „Nassschlamm“ mit Vakuumfässern von den Kläranlagen auf ihre jeweiligen Äcker ausgebracht.
- Der restliche Klärschlamm wird mit der Klärschlammpresse entwässert und bis zur Ausbringung im Klärschlammlager zwischengelagert. Dieser entwässerte Klärschlamm wird vom Reinhaltungsverband mit einem dafür geeigneten und angemieteten Düngerstreuer ausgebracht.
- Der Reinhaltungsverband ist verpflichtet, zu Beginn jeden Jahres der Wasserrechtsbehörde schriftlich zu melden, auf welcher Parzelle im abgelaufenen Jahr wie viel Klärschlamm ausgebracht wurde.